Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung

Mit dieser Schul- und Hausordnung wollen Schulleitung, Lehrerkollegium, Eltern, Hausmeister und Schülerinnen und Schüler in gemeinsamer Verantwortung das Zusammenleben im Schulbereich gestalten, so dass eine sinnvolle Arbeit möglich ist. Ein geregeltes Lehren und Lernen ist nur denkbar, wenn wir in den Räumen des Schulgebäudes aufeinander Rücksicht nehmen und alle Einrichtungen so gebrauchen, dass möglichst keine Beschädigungen entstehen. Es ist uns bewusst, dass wir außerordentliche Vorkommnisse damit nicht erfassen können. Schulgebäude, Schulgelände und Sportanlagen stellen eine Einheit dar, für die im Einzelnen Folgendes gilt:

  1. Das Schulgebäude wird 7.35 Uhr geöffnet. Die Klassenzimmer werden vor Unterrichtsbeginn aufgeschlossen. Für den Unterricht in den Fachräumen versammeln sich die Klassen im Gang vor dem jeweiligen Fachbereich. Diese Räume dürfen nur in Gegenwart der betreffenden Fachlehrer betreten werden. Wir alle wirken mit, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  2. Beginnt der Unterricht für einzelne Klassen zur 2. oder 3. Stunde, so darf das Klassenzimmer von den Schülerinnen und Schülern erst in der Pause vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn betreten werden. Das Lärmen vor den Unterrichtsräumen ist zu unterlassen, dies gilt auch für den Bereich vor den Musikräumen. Mit Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenzimmern und nicht auf den Gängen auf.
  3. In den Hohlstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 in der Aula auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist in dieser Zeit nicht gestattet. Ab 12.00 Uhr können Lernende Mo-Do für die Zeit der Mittagspause auch ins Jugendhaus gehen und die dortigen Angebote wahrnehmen oder bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe können in den Hohlstunden den Oberstufenarbeitsraum (M 240) nutzen (Schlüssel im Rektorat) oder das Schulgelände verlassen, es sei denn, die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler untersagen dies schriftlich.
  4. Während der großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 in den Pausenbereich (Schulhof, Hartplatz, überdachter Bereich, Vorhalle, Aula, untere Längshalle und Glasgang 1. Stock). Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen sich in dieser Zeit auch im Bereich der Krehl-, Waldburg-, Schwarzäcker-, Robert-Koch- und Behringstraße aufhalten, nicht Volljährige nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf die jeweiligen Bereiche, er gilt u. a. nicht während des Einkaufs in Einzelhandelsgeschäften.
  5. Nach dem Ende der 2. und 4. Stunde schließen die Fachlehrpersonen die Klassenzimmer und Fachräume zu. Von der Pausenaufsicht werden die Räume rechtzeitig wieder geöffnet. Wer in einer der großen Pausen das Klassenzimmer wechseln muss, legt seine Mappe und evtl. Garderobe vor dem neuen Raum ab oder belässt sie bis zum Läuten im Klassenzimmer. Nach dem Unterrichtsschluss am Vormittag bzw. Nachmittag müssen die Lichter gelöscht, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgezogen werden. Montags, mittwochs und freitags ist aufzustuhlen. Verantwortlich dafür sind alle Schülerinnen und Schüler und die Lehrperson, die die letzte in einem Raum stattfindende Stunde hält (vgl. Belegungspläne). Sie schließt auch den Raum ab. Nach Schulschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und die Sportanlagen.
  6. Der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder sein(e) Stellvertreter(in) erkundigen sich im Lehrerzimmer oder auf dem Sekretariat nach der Fachlehrperson, wenn diese 10 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer oder im Fachraum eingetroffen ist.
  7. Die Pausenaufsicht durch die Lehrpersonen wird durch einen besonderen Aufsichtsplan geregelt. Die Gänge vor den Klassenzimmern, den Fachräumen und dem Lehrerzimmer gehören nicht zum Pausenbereich. An kalten oder regnerischen Tagen bieten Vorhalle, Aula, untere Längshalle und Glasgang 1. Stock genügend Raum für alle Schülerinnen und Schüler.
  8. Wir alle wollen uns bemühen, an einer rauchfreien Schule mitzuwirken, da die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens bekannt ist. Wer volljährig ist und außerhalb des Schulgeländes raucht, sorgt ggf. selbst dafür, dass es nicht zu Verschmutzungen kommt.
  9. Der schuleigene Hartplatz steht laut Anweisung des Schulverwaltungsamtes den Schülerinnen und Schülern nur während der Sportunterrichtszeit oder für die Veranstaltungen der SMV, die von der Schulleitung genehmigt sind, zur Verfügung. In der 2. großen Pause gehören Hartplatz und Kleinspielfeld zum Pausenbereich. Bei Glatteis ist der Hartplatz ganz gesperrt. Die Stadionanlage darf grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Lehrperson betreten werden. Für die neue Sporthalle gilt eine eigene Hallenordnung, die unbedingt zu beachten ist.
  10. Fahrräder, Roller und Ähnliches müssen auf dem Schulgelände an den dafür vorgesehenen Plätzen (Versicherungsschutz!) abgestellt und ausreichend gesichert werden (Bügelschloss). Beim Ein- und Ausfahren am Abstellplatz an der Krehlstraße werden alle Benutzer von Motorrädern und Mofas gebeten, unnötigen Lärm zu vermeiden und vorsichtig zu fahren.
  11. Jede Klasse ist für ihren Unterrichtsraum und seine Einrichtung sowie für den Flurbereich vor dem Klassenzimmer verantwortlich. Bei Beschädigungen oder mutwilliger Verschmutzung benachrichtigt die für den Ordnungsdienst zuständige Person sofort den Hausmeister oder den Klassenlehrer. Für die Ordnung und Sauberkeit im übrigen Haus sollten wir uns alle verantwortlich fühlen.
  12. Geräte, Versuchsanordnungen, Chemikalien und andere Unterrichtsmaterialien dürfen nicht ohne Erlaubnis der Lehrperson berührt werden. Für mutwillig angerichtete Schäden wird Schadenersatz gefordert.
  13. Im Fall von Feueralarm (Dauerklingeln) sind unverzüglich alle Räume gemäß den ausgeschilderten Fluchtwegen zu verlassen. Hierbei sind die Taschen und die Garderobe zurückzulassen. Im Fall eines Amokalarms (kurztaktig unterbrochenes Signal) bleiben die Klassen im Raum und folgen sämtlichen Anweisungen der Lehrpersonen, sämtliche Handys müssen ausgeschaltet bleiben.
  14. In der Schule wollen wir das unmittelbare Gespräch und die direkte Begegnung pflegen. Der Gebrauch von Handys ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Handys sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Auch die Benutzung von Musikträgern und Unterhaltungselektronik ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
    Lehrpersonen sind von diesem Verbot ausgenommen, Schüler*innen der Kursstufe ist die Benutzung von Handys im Pausenbereich Krehlstraße gestattet. Für unterrichtliche Zwecke können Lehrpersonen ausdrücklich die Nutzung gestatten.
Vor Prüfungen sind Handys bei der Lehrperson abzugeben. Wird ein Schüler/ eine Schülerin während einer Klassenarbeit oder Prüfung (z.B. beim Gang zur Toilette) mit einem Handy angetroffen, so gilt dies als Täuschungsversuch.
  15. Das Mitbringen von elektronischen Geräten und sonstigen Wertgegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Schule und die Lehrkräfte übernehmen für Beschädigungen oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung.
  16. Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt z.B. in Bezug auf das Fach Sport Folgendes: Die Schülerinnen und Schüler müssen zu Beginn des Unterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. dem Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereitgehaltenes Behältnis ablegen. Dieses Behältnis wird so platziert, dass die Schülerinnen und Schüler es während des Unterrichts im Auge behalten können.Die Schülerinnen und Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrpersonen übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.
  17. Das Mitführen von Waffen und waffenfähigen Gegenständen ist untersagt, sie werden ggf. konfisziert.

Beschlossen: GLK vom 22.06.2022, Schulkonferenz vom 10.11.2022,

gültig ab 14.11.2022

Die Hausordnung ist auch als PDF zum Download verfügbar.