Aufgaben der Elternbeiräte

In jeder Klasse übernehmen zwei Elternteile die Aufgabe des Klassenelternbeirats. Dieser vertritt die Interessen und Belange der Eltern dieser Klasse. Die beiden Elternbeiräte werden jedes Jahr beim ersten Klassenpflegschaftsabend demokratisch gewählt, jeweils für ein Schuljahr.

Am Hegel-Gymnasium findet pro Schulhalbjahr ein Klassenpflegschaftsabend
(= Elternabend) statt, der von den Elternbeiräten der Klassen vorbereitet wird. Diese Elternabende bieten allen Eltern eine ideale Gelegenheit, Fragen zu stellen, Unklarheiten zu beseitigen und gemeinsam Änderungen herbeizuführen. 

Jeweils nach den Elternabenden treffen sich alle Elternbeiräte einmal pro Schulhalbjahr zur Elternbeiratssitzung, aus ihrer Mitte wählen sie einmal jährlich einen Elternbeirats-Vorsitzenden und einen -Stellvertreter.

Als Elternvertreter könnt ihr in verschiedenen schulischen Gremien mitwirken, wie beispielsweise dem Elternbeiratsvorsitz oder der Schulkonferenz. In diesen Gremien könnt ihr an Entscheidungsprozessen teilnehmen, die die Schule und die Schüler betreffen. Die Elternvertreter vertreten dabei die Perspektive der Eltern und setzen sich für deren Belange ein.

Eskalationsstufen

Als Elternvertreter solltest Du die Interessen der (Mehrheit der) Klasse vertreten und keine Einzelinteressen. 

Einzelne Eltern und Schüler, die Konflikte mit Lehrerinnen oder Lehrern haben, sollten diese immer zunächst selbst mit der Lehrkraft klären. 

Sollte sich der Konflikt nicht lösen lassen, kann bei Bedarf der Elternbeirat der Klasse unterstützen. Wenn sich der Konflikt auch so nicht lösen lässt, können die Elternbeiratsvorsitzenden hinzugezogen werden und/oder die Abteilungsleiter des betreffenden Fachs. 

Die Schulleitung ist erst als letzte Eskalationsstufe einzubeziehen.

Persönliche Informationen über einzelne Schüler dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Familie besprochen werden und erfordern absolute Vertraulichkeit.